Gehen
Mithilfe einer videogestützten Gang- oder Laufanalyse können wir genau erkennen, wie wir ihr Gang- bzw. Laufbild optimieren können und wo die Ursache für evtl. Beschwerden liegen.
Einlagen
Der Einsatz von Einlagen und speziellen Schuhen bzw. Schuhzurichtungen am eigenen Schuh kann erhebliche Auswirkungen auf das Gangbild und die Reduktion von Schmerzen beim Laufen haben.
Bandage
Eine Bandage ist für nahezu alle Regionen des Körpers erhältlich und unterstützt den jeweiligen Bereich auf unterschiedliche Art und Weise. So können Gelenke stabilisiert werden um Schmerzen zu reduzieren oder Bereiche zu entlasten.
Bei Bedarf (große Umfänge, starke Differenzen der Umfänge etc.) ist eine Maßanfertigung möglich. Je nach Festigkeit ist der Übergang zu Orthesen fließend.
Verordnungsvorschlag: 1 Bandage für das Sprunggelenk / Knie / … (HMV-Nr. 05.)
Unsere Partner:
Orthesen
Eine Orthese stützt die jeweilige Region des Körpers stärker als eine Bandage und kann ggf. mit Schienen und Gelenken ausgestattet sein. Durch eine Gelenkslimitierung kann bspw. das Kniegelenk in seinem Bewegungsumfang eingeschränkt werden, um so eine Beanspruchung zu reduzieren.
Ist eine Versorgung mit einer vorgefertigten Orthese nicht ausreichend, können Orthesen auch individuell nach Gipsabdruck angefertigt werden.
Verordnungsvorschlag: 1 Orthese für das Sprunggelenk / Knie / … (HMV-Nr. 23. )
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Fußhebersystem / Beinstimulationssystem
Bei neurologischen Erkrankungen wie bspw. Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Schädel-Hirn-Trauma kommt es häufig zu Fußheberschwächen und ggf. Oberschenkelschwäche. Diese Patienten können entweder mit Orthesen oder Funktioneller Elektrostimulation versorgt werden.
Der Vorteil der Elektrostimulation liegt darin, dass die Bewegung aktiv erfolgt – durch die eigenen Muskeln des Patienten. Dies funktioniert deshalb, weil lediglich die Verknüpfung defekt ist, nicht aber der Nerv oder Muskel an sich. Durch diese aktive Bewegung ist jeder Schritt mit einem Fußhebersystem bzw. Beinstimulationssystem Therapie.
In Kombination mit einem Oberschenkelsystem kann die Funktion des Knies unterstützt werden (vermehrte Kniebeugung oder –streckung). Füße, welche in der Standphase Unterstützung benötigen, können je nach Bedarf zusätzlich mit propriozeptiven Einlagen oder Fußorthesen zur Stabilisierung versorgt werden.
Nach erfolgreichem Test kann entschieden werden, ob die Versorgung mit einem Fußhebersystem NESS L100 go (1-Kanal-Stimulator, kein Fußsensor, Fernbedienung oder Oberschenkelmanschette möglich) ausreichend ist, oder ein Fußhebersystem NESS L300 go (2-Kanal-Stimulator, Fußsensor, Fernbedienung und Oberschenkelmanschette nachrüstbar) oder Beinstimulationssystem NESS L300 go plus notwendig ist.
Da diese Systeme nur mithilfe eines Tablets individuell eingestellt werden, sind hier Testphasen, die ggf. auch von den Krankenkassen bezahlt werden, möglich.
Verordnungsvorschlag: 1 Fußhebersystem NESS L100 go / NESS L300 go (HMV-Nr. 09.37.04.) 1 Beinstimulationssystem NESS L300 go plus (HMV-Nr. 09.37.04.)
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Prothese
Nach einer Amputation der unteren Extremität (Zehen-, Teilfuß-, Unterschenkel- oder Oberschenkelamputation) ist eine Versorgung mit einer Prothese notwendig, um das Laufen wieder herzustellen.
Gehstöcke
Ein Gehstock ist das einfachste Hilfsmittel, um einem Patienten beim Laufen mehr Sicherheit zu geben. Gehstöcke sind mit einfachen Handgriffen, welche für beide Seiten verwendet werden können, oder mit anatomischen Handgriffen erhältlich.
Je nach Anforderung, gibt es diese in unterschiedlichen Ausführungen, bspw. auch faltbar.
Verordnungsvorschlag: 1 Gehstock (HMV-Nr. 10.50.01.1) 1 Gehstock mit anatomischen Handgriff (HMV-Nr. 10.50.01.2)
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Mehrfußgehhilfe
Bei einer Mehrfußgehhilfe handelt es sich um einen Gehstock mit drei, vier oder fünf Füßen, wodurch diese Gehhilfe von alleine stehen kann. Durch diese hohe Standsicherheit kann der Patient viel Gewicht auf die Mehrfußgehhilfe übertragen, ohne dass diese kippt.
Mehrfußgehhilfen sind mit einfachen Handgriffen, welche für beide Seiten verwendet werden können, oder mit anatomischen Handgriffen erhältlich.
Verordnungsvorschlag: 1 Mehrfußgehhilfe (HMV-Nr. 10.50.01.3) 1 Mehrfußgehhilfe mit anatomischen Handgriff (HMV-Nr. 10.50.01.4)
Gehgestell
Ein Gehgestell ist ein starres Gestell, das beim Laufen jeweils Schritt für Schritt nach vorne gesetzt wird. Der Patient bewegt sich dabei im Wesentlichen immer zwischen den vier Standfüßen, wodurch eine hohe Standsicherheit gewährleistet wird.
Ein Gehgestell kommt zum Einsatz, wenn dem Patient ein Rollator aufgrund der Räder zu instabil ist.
Verordnungsvorschlag: 1 Gehgestell (HMV-Nr. 10.46.01.0)
Reziprokes Gehgestell
Bei einem reziproken Gehgestell sind die Seitenteile gegeneinander gelenkig bewegbar, d.h. beim Fortbewegen bleiben immer zwei Standfüße auf dem Boden, während die Gegenseite des Gehgestells entsprechend dem Laufschritt nach vorne gesetzt wird.
So muss der Patient das Gehgestell nicht komplett vom Boden anheben, sondern kann sich auf einer Seite immer festhalten. Dadurch ist ein dynamischeres Laufen als mit einem starren Gehgestell erreicht werden.
Verordnungsvorschlag: 1 reziprokes Gehgestell (HMV-Nr. 10.46.01.1)
Rollator
Ein Rollator gibt dem Patienten beim Laufen eine große Unterstützung und Sicherheit. Je nach Anforderung, gibt es Rollatoren in unterschiedlichen Ausführungen bzgl. Gewicht, Faltbarkeit, Räderbeschaffenheit und Größe.
Viele Rollatoren können mit einigen Zusätzen wie Korb, Rückengurt, Sonnen- bzw. Regenschirm, Tablett, Einhandbremse etc. ausgestattet werden.
Verordnungsvorschlag: 1 Rollator (HMV-Nr. 10.50.04.1)
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Rollator/Rollstuhl 2in1
Ein Rollator/Rollstuhl 2 in 1 ist eine perfekte Möglichkeit für Patienten, die mit einer Begleitperson unterwegs und deren Gehstrecke mit einem Rollator begrenzt ist.
Wenn der Patient nicht mehr laufen kann, wird der Rollator einfach in einen Rollstuhl verwandelt und der Patient kann geschoben werden. Als Rollator bietet das Hilfsmittel einen komfortabel aufrechten Gang und als Rollstuhl gute Sitz- und Schiebeeigenschaften.
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Rollator für Halbseitenlähmungen
Speziell für Patienten mit Halbseitenlähmung gibt es Rollatoren, mit welchen der Patient den Rollator mit der gesunden Körperhälfte steuern kann und die gelähmte Hand auf dem dafür vorgesehenen Handgriff gelagert wird. Dieser Handgriff kann individuell eingestellt werden.
Die Räder werden mit einer Bremse von der gesunden Seite aus angesteuert. So erhalten Patienten mit Halbseitenlähmung mehr Sicherheit beim Laufen gegenüber dem Laufen mit Gehstöcken oder Mehrfußgehhilfen.
Verordnungsvorschlag: 1 Hemi-Rollator (HMV-Nr. 10.50.04.1)
Unser Partner:
Rollator mit Unterarmauflagen
Ein Rollator mit Unterarmauflagen bietet Patienten eine erhöhte Sicherheit und Unterstützung beim aufrechten Gang. Der Patient kann so mehr Gewicht auf den Rollator bringen und damit mehr Gewicht abgeben.
Bei Bedarf sind auch diese Rollatoren mit Einhandbremsen oder sonstigen Zubehörartikeln erhältlich.
Verordnungsvorschlag: 1 Rollator mit Unterarmauflagen (HMV-Nr. 10.50.04.1)
Unser Partner:
Gehwagen mit Armauflagen
Ein Gehwagen mit Armauflagen bietet eine höhere Standfestigkeit als Rollatoren mit Unterarmauflagen. Bedingt durch seine stabile Konstruktion kann ein Großteil der Körperlast über die Arme aufgenommen werden.
Die Höheneinstellung erfolgt entweder manuell, hydraulisch oder elektrisch. Die elektrische Höheneinstellung kann auch als Aufstehhilfe aus dem Sitzen in den Stand verwendet werden.
Verordnungsvorschlag: 1 Gehwagen mit Armauflagen (HMV-Nr. 10.46.02.1)
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