Fortbewegung

Rollator/Rollstuhl 2in1

Ein Rollator/Rollstuhl 2 in 1 ist eine perfekte Möglichkeit für Patienten, die mit einer Begleitperson unterwegs und deren Gehstrecke mit einem Rollator begrenzt ist. Wenn der Patient nicht mehr laufen kann, wird der Rollator einfach in einen Rollstuhl verwandelt und der Patient kann geschoben werden.

Als Rollator bietet das Hilfsmittel einen komfortabel aufrechten Gang und als Rollstuhl gute Sitz- und Schiebeeigenschaften.

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Reiserollstuhl

Patienten, welche einen Rollstuhl nur für eine kurze Dauer benötigen und diesen häufig transportieren müssen, ggf. auch bei Bus- oder Flugreisen, ist ein Reiserollstuhl eine gute Alternative zu einem herkömmlichen Rollstuhl. Er lässt sich klein zusammenfalten und ist aufgrund seines geringen Gewichts leicht zu händeln.

Verordnungsvorschlag: 1 Badewannensitz ohne Rückenlehne (HMV-Nr. 04.40.02.1)

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Standardrollstuhl

Ein Standardrollstuhl ist ein einfacher Rollstuhl. Er besteht aus einem Stahlrahmen mit zwei großen Rädern hinten und zwei kleinen Schwenkrädern vorn. Die Armlehnen und Fußstützen sind abnehmbar und der Rollstuhl lässt sich problemlos zusammenfalten.

Die Auswahl des Standardrollstuhls beschränkt sich auf die Sitzbreite, alle anderen Parameter lassen sich nicht verändern. Daher ist ein Standardrollstuhl in der Regel nicht oder nur schwer durch den Patienten selber fortzubewegen. 

Ein Standardrollstuhl kommt zum Einsatz, wenn der Patient keine großen Ansprüche an den Rollstuhl setzt und von einer Begleitperson geschoben wird.

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Leichtgewichtsrollstuhl

Ein Leichtgewichtsrollstuhl besteht aus einem Alurahmen mit zwei großen Rädern hinten und zwei kleinen Schwenkrädern vorn. Die Armlehnen und Fußstützen sind abnehmbar und der Rollstuhl lässt sich problemlos zusammenfalten.

Die Auswahl des Leichtgewichtsrollstuhls setzt sich aus der Sitzbreite, Sitztiefe, Sitzhöhe und Rückenhöhe zusammen, ist aber von den Maßen begrenzt. Daher ist ein Leichtgewichtsrollstuhl im Vergleich zum Standardrollstuhl besser an die Gegebenheiten des Patienten angepasst, sodass er sich selbstständig fortbewegen kann.

Ein Leichtgewichtsrollstuhl kommt zum Einsatz, wenn sich der Patient im Innenbereich selbstständig fortbewegt bspw. durch Tippeln. Durch eine Vielzahl an Zubehörteilen kann der Rollstuhl an die Bedürfnisse des Patienten angepasst werden.

Verordnungsvorschlag: 1 Leichtgewichtrollstuhl (HMV-Nr. 18.50.02.2)

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Aktivrollstuhl

Ein Aktivrollstuhl zeichnet sich dadurch aus, dass er optimal an die Bedürfnisse des Patienten angepasst werden kann. Er besteht aus einem Rahmen mit zwei großen Rädern hinten und zwei kleinen Schwenkrädern vorne. Durch vielfältige Ausstattungsvarianten, ist eine Anpassung an nahezu alle Aktivitäten möglich. Aktivrollstühle gibt es als faltbare Variante oder mit starrem Rahmen.

Aktivrollstühle werden häufig ganz oder teilweise aus Werkstoffen wie z.B. Titan oder Kohlefaserverbundwerkstoffen gefertigt, um ein geringeres Eigengewicht zu erzielen.

Für eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten eines Aktivrollstuhls ist eine optimale Einstellung und Auswahl der jeweiligen Rollstuhlparameter erforderlich.

Verordnungstext: 1 Aktivrollstuhl (HMV-Nr. 18.50.03.0)

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Multifunktionsrollstuhl

Ein Multifunktionsrollstuhl besteht aus einem Rohrrahmen mit zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn sowie abnehmbaren Armlehnen und Fußstützen, die bis zur Waagerechten hochgestellt werden können.

Die gepolsterten Sitz- und Rückenbespannungen können über Gasdruckfeder winkelverstellbar werden. Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.

Verordnungsvorschlag: 1 Multifunktionsrollstuhl (HMV-Nr. 18.50.02.7)

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Elektrorollstühle

Elektrorollstühle gibt es in einer Vielzahl an Varianten, je nach dem, was der Nutzer benötigt. In der Regel wird der Elektrorollstuhl über einen Joystick an einem der beiden Armlehnen betätigt. Allerdings kann es auch notwendig sein, den Rollstuhl über eine Sondersteuerung z.B. Kinnsteuerung fortzubewegen.

Je nach Größe des Rollstuhl, der Motoren und der Akkus ist der Rollstuhl eher für den Innen- oder Außenbereich ausgelegt. Die Geschwindigkeit variiert zwischen 6-15 km/h.

Elektrorollstühle können mit vielen Zusätzen ausgestattet werden, beispielsweise elektrischer Rückenverstellung oder Stehfunktionen.

Verordnungsvorschlag: 1 Elektrorollstuhl (HMV-Nr. 18.)

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Elektroscooter

Elektroscooter sind Behindertenfahrzeuge mit einem offenen Fahrersitz. Vor dem Fahrersitz ist eine Lenksäule angeordnet, die die Lenkbewegungen über Spurstangen und Lenkhebel auf die Vorderräder überträgt. Dadurch ist die Bedienung intuitiver als die eines Elektrorollstuhls.

Die Geschwindigkeitsregelung erfolgt über einen „Gasdrehgriff“ bzw. über entsprechende Stellhebel.

Je nach Einsatzgebiet gibt es kleine und wendige Elektroscooter oder Elektroscooter mit großen Rädern, einer größeren Akkukapazität und höherer Geschwindigkeit. 

Verordnungsvorschlag: 1 Elektroscooter (HMV-Nr. 18.51.05.)

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Therapieräder

Therapieräder sind Fahrräder für Patienten, welche mit einem herkömmlichen Fahrrad nicht fahren können. Durch die Konstruktion wird die Gefahr des Umkippens minimiert.

Mithilfe eines Trailersets können Kinderräder auch an die Räder der Eltern angehängt werden. Alle wichtigen Teile wie z.B. Sattel, Lenker oder auch Pedale können individuell an die Behinderung des Nutzers angepasst werden.

Verordnungsvorschlag: 1 Therapierad (HMV-Nr. 22.51.02.0  )

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Elektrischer Radnabenantrieb für manuelle Rollstühle

Mithilfe von Radnabenantrieben kann man manuelle Rollstühle elektrisch antreiben und hat weiterhin die Vorteile eines herkömmlichen Rollstuhls (Wendigkeit, Verlademöglichkeit, Nutzung des Rollstuhls ohne Zusatzantrieb). Radnabenantriebe sind Zusatzaggregate, die an handbetriebenen Rollstühlen befestigt werden.

Mittels batteriegetriebener Motoren, die in die Radnaben der Antriebsräder des Rollstuhls integriert sind, wird der Rollstuhl angetrieben. Die Steuerung erfolgt durch einen Joystick. Der Antrieb kann ausgekuppelt werden und ein Fortbewegen mittels Greifreifen ist dann möglich. Die Steuerung und die Batterien können vom Rollstuhl entfernt werden. Die Antriebsräder sind mit Steckachsen versehen und können gegen Standardräder mit Greifreifen ausgetauscht werden.

Verordnungsvorschlag: 1 Rollstuhl-Radnabenantrieb (HMV-Nr. 18.99.05.1)

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Restkraftunterstützende Greifreifenantriebe

Motorische restkraftverstärkende Greifreifenantriebe ermöglichen Behinderten, die aufgrund eines eingeschränkten Greifvermögens, einer reduzierten (nicht ausreichenden) Arm-/Oberkörperkraft, einen herkömmlichen Greifreifenrollstuhl nicht oder nicht ausreichend bedienen können, die Fortbewegung mit einem derartigen Rollstuhl.

Bei motorischen restkraftverstärkenden Greifreifenantrieben wird der am Greifreifen eingebrachte Bewegungsimpuls elektronisch ausgewertet und durch einen in der Radnabe integrierten Motor verstärkt. Die Unterstützung ist sowohl während des Antreibens wie auch beim Abbremsen des Rollstuhles wirksam. Bleiben die Impulse am Greifreifen aus, so wird die Antriebsunterstützung unterbrochen. Motorische restkraftverstärkende Greifreifenantriebe können bei Behinderten zum Einsatz kommen, denen es aufgrund mangelnder Kraftumsetzung bzw. fehlender Kraft, aber ausreichendem Koordinationsvermögen nicht möglich ist, einen Greifreifenrollstuhl zu fahren und eine Versorgung mit einem Elektrorollstuhl aus therapeutischen Gründen (Erhaltung und Förderung der Restfähigkeiten) nicht gewünscht ist.

Ein weiteres Anwendungsgebiet sind Behinderte, die regelmäßig Steigungen in ihrem Wohnumfeld überwinden müssen, die sie ohne einen derartigen Antrieb nicht überwinden können und dadurch eine Versorgung mit einem Elektrorollstuhl vermieden werden kann.

Verordnungsvorschlag: 1 Motorischer, restkraftunterstützender Greifreifenantrieb (HMV-Nr. 18.99.08.1)

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Brems-/Schiebehilfen

Brems-/Schiebehilfen sind Zusatzaggregate, die am Rollstuhl befestigt werden. Über eigene Antriebsräder treiben sie handbetriebene Rollstühle an. Das Gewicht des Rollstuhls und des Rollstuhlnutzers stützt sich weiterhin über die Rollstuhlräder am Boden ab. Brems-/Schiebehilfen werden durch die Begleitperson gelenkt.

Die Steuerung der Geschwindigkeit und der Fahrtrichtung erfolgt in der Regel über eine an den Schiebegriffen angebrachte Bedieneinheit. Diese Geräte ermöglichen es, Begleitpersonen handbetriebene Rollstühle mit einem elektrischen Antrieb auszustatten, ohne nennenswerte Änderungen am Rollstuhl vornehmen zu müssen. Die Vorteile des handbetriebenen Rollstuhls bleiben dabei erhalten.

Verordnungsvorschlag: 1 Brems-/Schiebehilfe (HMV-Nr. 18.99.04.1)

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