Neurologische Erkrankungen
Neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall, Multiple Sklerose oder auch ein Schädel-Hirn-Trauma führen häufig zu Lähmungserscheinungen einer oder beider Körperhälften. Wir haben hier Hilfsmittel zusammengestellt, die direkt den Körper betreffen.
Hilfen für das Wohnumfeld bzw. zur Fortbewegung finden sie hier.
Propriozeptive /
Sensomotorische Einlagen
Patienten, die aufgrund von einem neurologischen Defizit an einer muskulären Über- oder Unterspannung leiden, können von propriozeptiven Einlagen (oder auch sensomotorische Einlagen genannt) stark profitieren. Diese Einlagen stimulieren gezielt die Sensoren der Körperwahrnehmung und führen so zu mehr Aktivität der Fuß- und Unterschenkelmuskulatur, trainieren richtige Bewegungsabläufe, regulieren Spannungsaufbau und –abbau und Verbesserung die Wahrnehmung über die Fußsohle. Somit kann das Gangbild stabilisiert und die Steh- und Gehfähigkeit verbessert werden.
Verordnungsvorschlag: 1 Paar Sondereinlagen (HMV-Nr. 08.03.07.0)
Fußhebersystem
NESS L100 go / NESS L300 go
Bei neurologischen Erkrankungen wie bspw. Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Schädel-Hirn-Trauma kommt es häufig zu Fußheberschwächen oder Spitzfußproblematiken. Diese Patienten können entweder mit Orthesen oder Funktioneller Elektrostimulation versorgt werden.
Der Vorteil der Elektrostimulation liegt darin, dass die Bewegung aktiv erfolgt – durch die eigenen Muskeln des Patienten. Dies funktioniert deshalb, weil lediglich die Verknüpfung defekt ist, nicht aber der Nerv oder Muskel an sich. Durch diese aktive Bewegung ist jeder Schritt mit einem Fußhebersystem Therapie. Außerdem ist eine Kombination mit einem Oberschenkelsystem möglich, welches die Funktion des Knies unterstützt (vermehrte Kniebeugung oder –streckung). Füße, welche in der Standphase Unterstützung benötigen, können je nach Bedarf zusätzlich mit propriozeptiven Einlagen oder Fußorthesen zur Stabilisierung versorgt werden.
Nach erfolgreichem Test kann entschieden werden, ob die Versorgung mit einem Fußhebersystem NESS L100 go (1-Kanal-Stimulator, kein Fußsensor, Fernbedienung oder Oberschenkelmanschette möglich) ausreichend ist, oder ein Fußhebersystem NESS L300 go (2-Kanal-Stimulator, Fußsensor, Fernbedienung und Oberschenkelmanschette nachrüstbar) oder Beinstimulationssystem NESS L300 go plus notwendig ist.
Da diese Systeme nur mithilfe eines Tablets individuell eingestellt werden, sind hier Testphasen, die ggf. auch von den Krankenkassen bezahlt werden, möglich.
Verordnungsvorschläge: 1 Fußhebersystem NESS L100 go / NESS L300 go (HMV-Nr. 09.37.04.)
Unser Partner:
Fußorthesen zur Stabilisierung
Fußorthesen zur Stabilisierung sind für Patienten sinnvoll, bei denen der Fuß aufgrund der Lähmung zu wenig seitlichen Halt hat. Egal ob bei Patienten, die gehfähig sind und eine Stabilisierung benötigen oder Patienten, bei denen der Fuß im Rollstuhl oder für den Transfer in einer physiologischen Stellung gehalten werden muss.
Je nach Ausprägung der Instabilität kann der Fuß mit einer vorgefertigten oder einer individuellen Orthese versorgt werden.
Verordnungsvorschlag: 1 Sprunggelenkorthese zur Stabilisierung (HMV-Nr. 23.02.02.1) 1 Individuell angefertigte dynamische Fußorthese aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (HMV-Nr. 23.03.32.1)
Unser Partner:
Fußheberorthesen
Die häufigste Problematik bei Lähmungen der unteren Extremität ist der sog. Fallfuß. Patienten sind nicht mehr ausreichend in der Lage, den Fuß anzuheben. Dies führt beim Laufen häufig zu einer Ausweichbewegung des kompletten Beins oder zu häufigem Stolpern oder Stürzen.
Je nach Ausprägung der Fallfußsymptomatik kann der Fuß mit einer vorgefertigten oder einer individuellen Orthese versorgt werden. Da der Einsatz von Fußheberorthesen sehr häufig vorkommt, die Ausprägung aber ganz unterschiedlich sein kann, gibt es hier eine große Auswahl an verschiedenen Orthesen.
Verordnungsvorschlag: 1 dynamische Fußheberorthese (HMV-Nr. 23.03.02.6) 1 individuell angefertigte Fußheberorthese mit Gelenk aus FVW (HMV-Nr. 23.03.34.2)
Unsere Partner:
Fußorthesen zur Lagerung
JEDER Patient mit einer Lähmungserscheinung der unteren Extremität sollte eine Fußlagerungsorthese während der Nacht tragen. Wenn der Patient den Fuß nicht mehr in einer 90°-Stellung halten kann, fällt der Fuß v.a. beim Liegen immer nach unten.
Durch die Inaktivität der fußhebenden Muskulatur verkürzen die Strukturen des hinteren Unterschenkels und der Fußsohle, was dazu führt, dass man im Laufe der Zeit den Fuß auch passiv immer schlechter in eine 90°-Stellung bringen kann. Ist dies der Fall, spricht man von einem Spitzfuß, der nur mit viel Einsatz und Therapie wieder gelockert werden kann. Daher macht sowohl bei steh- und gehfähigen als auch bei bettlägerigen Patienten der Einsatz von Fußlagerungsorthesen Sinn.
Je nach Ausprägung der Spitzfußproblematik kann der Fuß mit einer vorgefertigten oder einer individuellen Orthese versorgt werden.
Verordnungsvorschlag: 1 Fußlagerungsorthese (HMV-Nr. 23.03.01.0) 1 individuell angefertigte Fußlagerungsorthese (HMV-Nr. 23.03.31.)
Unser Partner:
Beinstimulationssystem
NESS L300 go plus
Bei Patienten, die neben einer Fußheberschwäche auch an einer Schwäche der Oberschenkelmuskulatur leiden, ist neben der Versorgung des Fußes auch eine Versorgung des Knies erforderlich. Diese Patienten können entweder mit Orthesen oder Funktioneller Elektrostimulation versorgt werden. Der Vorteil der Elektrostimulation liegt darin, dass die Bewegung aktiv erfolgt – durch die eigenen Muskeln des Patienten. Dies funktioniert deshalb, weil lediglich die Verknüpfung defekt ist, nicht aber der Nerv oder Muskel an sich. Durch diese aktive Bewegung ist jeder Schritt mit einem Beinstimulationssystem Therapie. So kann der Fuß angehoben und das Knie stabilisiert werden. Entweder kann das Knie gegen zu viel Streckung in der Standphase stimuliert werden oder es kann in der Schwungphase die Kniebeugung verstärkt werden. Füße, welche in der Standphase Unterstützung benötigen, können je nach Bedarf zusätzlich mit propriozeptiven Einlagen oder Fußorthesen zur Stabilisierung versorgt werden.
Nach erfolgreichem Test kann entschieden werden, ob die Versorgung mit einem Fußhebersystem NESS L100 go (1-Kanal-Stimulator, kein Fußsensor, Fernbedienung oder Oberschenkelmanschette möglich) ausreichend ist, oder ein Fußhebersystem NESS L300 go (2-Kanal-Stimulator, Fußsensor, Fernbedienung und Oberschenkelmanschette nachrüstbar) oder Beinstimulationssystem NESS L300 go plus notwendig ist.
Da diese Systeme nur mithilfe eines Tablets individuell eingestellt werden, sind hier Testphasen, die ggf. auch von den Krankenkassen bezahlt werden, möglich.
Verordnungstext: 1 Beinstimulationssystem NESS L300 go plus (HMV-Nr. 09.37.04.)
Unser Partner:
Knieorthese
Bei Lähmungserscheinungen der unteren Extremität ist neben dem Fußheber häufig auch der Kniestrecker beeinträchtigt. Sobald der Patient nicht in der Lage ist, auf dem betroffenen Bein in leichter Kniebeugung sein Körpergewicht zu halten, ist eigentlich eine individuelle Ganzbeinorthese indiziert. Läuft der Patient allerdings relativ wenig, kann man auch eine unkonventionellere Versorgung ausprobieren.
Auch wenn vom Hersteller diese Knieorthesen nicht für Lähmungserscheinungen entwickelt wurden, erzielen sie teilweise einen sehr guten Effekt. Das Gestrick fördert die Eigenwahrnehmung des Knies und sorgt so für mehr Stabilität und ein besseres Bewegungsverhalten. Die zwei seitlichen Gelenkschienen verhindern schädliche Bewegungen, bei Bedarf kann der Bewegungsumfang eingeschränkt werden.
In Kombination mit einer dynamischen Fußheberorthese hat man so eine stark abgespeckte Version einer Ganzbeinorthese.
Verordnungsvorschlag: 1 Knieführungsorthese mit Extensions-/Flexionsbegrenzung (HMV-Nr. 23.04.03.1)
Unser Partner:
Ganzbeinorthese
Wenn der Patient neben dem sog. Fallfuß auch eine Schwäche der Oberschenkelmuskulatur aufweist, kann es vorkommen, dass der Patient das betroffene Knie sehr stark nach hinten durchstreckt, er in der Schwungphase zu wenig Kniebeugung aufweist oder er auf dem betroffenen Bein kein Gewicht übernehmen und so das Bein nicht stabilisieren kann. Ist dies der Fall benötigt der Patient eine Versorgung nicht nur für den Fuß, sondern für das komplette Bein.
Bei individuellen Ganzbeinorthesen kann sowohl das Knöchel- als auch das Kniegelenk individuell ausgewählt werden um so auf die gegebenen Defizite einwirken zu können. Neben mechanischen Kniegelenken gibt es auch elektronisch gesteuerte Kniegelenke, welche in der Standphase gesperrt und in der Schwungphase frei sind. Dadurch können unerwünschte Ausweichbewegungen vermieden werden um ein physiologisches Gangbild zu erreichen. Für individuelle Orthesen wird ein Gipsabdruck des betroffenen Beins angefertigt um anschließend die Orthese auf dem Gipsmodell fertigen zu können.
Verordnungsvorschlag: 1 individuell angefertigte Beinorthese zur Funktionssicherung aus FVW (HMV-Nr. 23.06.30.1)
Comfortschuhe
Nach einem Schlaganfall werden plötzlich besondere Anforderungen an Schuhe gestellt: Der Schuh muss dem Fuß genügend Stabilität geben. Der Schuh muss genügend Platz für eine eventuelle Orthesenversorgung bieten. Der Schuh muss leicht anzuziehen sein.
All diese Punkte verbinden die Comfortschuhe von Dr. Comfort. Sie bieten den Füßen ein Höchstmaß an Schutz, ohne ihnen den erforderlichen Freiraum zu nehmen oder schmerzhafte Druckstellen zu erzeugen. Sie sind extra leicht, extra soft und in verschiedenen Weiten erhältlich.
Durch ihren Aufbau sind Comfortschuhe von Dr. Comfort geeignet für das Tragen von Einlagen oder Bandagen und Orthesen. In den drei verschiedenen Kollektionslinien findet Jeder für jede Alltagssituation sein gewünschtes Modell. Der Schnellverschluss bei bestimmten Modellen ermöglicht auch das Fixieren des Schuhes am Fuß mit einer Hand.
Unser Partner:
Orthesenschuhe
Leider ist es nicht immer möglich, dass Patienten mit Orthesen an den Füßen normale Schuhe tragen können. Orthesenschuhe bieten ausreichendes Volumen zur Aufnahme einer Orthese.
Außerdem bieten sie zusätzliche Vorteile: die vergrößerte Auftrittsfläche, der stabile Schaft und die feste Fersenkappe bieten ausreichend Halt. Orthesenschuhe können weit geöffnet werden und durch den Verschluss gut an den Fuß angepasst werden. Die Versorgung erfolgt immer paarweise.
Bei einseitigen Orthesenversorgungen können die Schuhe bei Bedarf mit verschiedenen Weiten bestellt werden.
Verordnungsvorschläge: 1 Paar Orthesenschuhe (HMV-Nr. 31.03.03.7)
Unsere Partner:
Handlagerungsorthese
JEDER Patient mit einer Lähmungserscheinung der Hand sollte eine Handlagerungsorthese während der Nacht oder am Tag tragen. Wenn der Patient wenig oder keine Aktivität der Hand besitzt, hängt die Hand herunter oder wird irgendwie abgelegt.
Durch die Inaktivität der Muskulatur verkürzen die Strukturen der Handinnenfläche, was dazu führt, dass man im Laufe der Zeit die Hand auch passiv immer schlechter in eine physiologische Stellung bringen kann. Ist dies der Fall, spricht man von einer Kontraktur der Hand, die nur mit viel Einsatz und Therapie wieder gelockert werden kann. Daher macht sowohl bei Patienten mit geringer als auch ohne Aktivität der Hand der Einsatz von Handlagerungsorthesen Sinn.
Je nach Ausprägung der Lähmung oder Kontraktur kann die Hand mit einer vorgefertigten oder einer individuellen Orthese versorgt werden.
Verordnungsvorschlag: 1 Handgelenkorthese mit Finger- und Daumenfixierung zur Immobilisierung (HMV-Nr. 23.07.02.3) 1 individuell angefertigte Hand-/Fingerorthese zur Lagerung (HMV-Nr. 23.07.33.1)
Handstimulationssystem NESS H200
Bei neurologischen Erkrankungen wie bspw. Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Schädel-Hirn-Trauma kommt es häufig zu Lähmungserscheinungen der Hand. Diese Patienten können neben der Lagerung mithilfe von Orthesen auch mit Funktioneller Elektrostimulation versorgt werden.
Der Vorteil der Elektrostimulation liegt darin, dass die Bewegung aktiv erfolgt – durch die eigenen Muskeln des Patienten. Dies funktioniert deshalb, weil lediglich die Verknüpfung defekt ist, nicht aber der Nerv oder Muskel an sich. Durch elektrische Impulse wird die Handöffnung bzw. Handschließung unterstützt. Jede Stimulation ist Therapie.
Da diese Systeme nur mithilfe eines Tablets individuell eingestellt werden, sind hier Testphasen, die ggf. auch von den Krankenkassen bezahlt werden, möglich.
Verordnungsvorschlag: 1 Handstimulationssystem NESS H200 (HMV-Nr. 09.37.04.)
Unsere Partner:
Schulterorthese
Bei Lähmungserscheinungen der Schulter-Arm-Muskulatur kommt es häufig zu Subluxationen im Schultergelenk. Dies bedeutet, dass der Kopf des Oberarmknochens aus der Schultergelenkspfanne rutscht.
Um Schmerzen zu reduzieren und Folgeschäden an Kapsel, Sehnen, Muskeln und Nerven zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Oberarm in der Schulter positioniert und gehalten wird. Mithilfe einer Schulterorthese wird die muskuläre Führung verbessert und durch die Abnahme des Armgewichts bleibt der Arm einsatzfähig und trainierbar.
Verordnungsvorschlag:1 Schultergelenksorthese mit definierbarer Bewegungsbegrenzung (HMV-Nr. 23.09.03.0)
Unser Partner:
Handlagerungs- und Mobilisationssystem
Wenn der Patient in einem Stuhl am Tisch oder einem Rollstuhl mit Therapietisch sitzt, kann die Hand mithilfe eines Handlagerungs- und Mobilisationssystem in Funktionsstellung gelagert werden. Dadurch kann die Muskelspannung reduziert und die Wahrnehmung gefördert werden.
Zusätzlich kann das System zum Eigentraining (ein Übungshandbuch liegt bei) und in Kombination mit Biofeedback-Systemen oder einer Computermaus genutzt werden.
Verordnungsvorschlag:1 Schultergelenksorthese mit definierbarer Bewegungsbegrenzung (HMV-Nr. 23.09.03.0)
Unser Partner:
Restriktionsorthese
Durch die eingeschränkte Funktionalität des gelähmten Armes kommt es häufig zum verstärkten Einsatz des nicht betroffenen Armes.
Mithilfe des Therapiekonzepts CIMT (Constraint Induced Movement Therapy) soll diese Kompensation rückgängig gemacht und der gelähmte Arm trainiert werden. Durch den Einsatz einer Restriktionsorthese wird der nicht betroffene Arm am Körper fixiert, sodass der betroffene Arm mehr zum Einsatz kommt. Im Bedarfsfall kann der gesunde Arm jederzeit losgerissen werden.
Unser Partner: